Kommission

Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern. Die Kommissions­mitglieder müssen in der Regel Mitglieder der Exekutive der Verbandsgemeinden sein, die sie vertreten. Jede Verbandsgemeinde stellt ein Kommissionsmitglied. Kommissionsmitglieder dürfen unter Vobehalt von Art. 9 Abs. 1 Bst. a) und b) nicht zugleich Abgeordne­te sein. Die Kommissionsmitglieder nehmen an der Abgeordneten­versammlung teil, sie haben jedoch kein Stimmrecht.

Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Die Kommissionsmitglieder sind wieder wählbar.

Die Kommission bestimmt aus ihrer Mitte die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.

Die Kommission kann eine technische Beraterin oder einen techni­schen Berater wählen. Diese oder dieser muss nicht stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sein, darf aber nicht Mitglied der Kommission sein.

Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Kommission nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens vier Kommissionsmitgliedern ein.

Zu den Kommissionssitzungen ist mindestens eine Woche zum Voraus schriftlich einzuladen , unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte.

Vertreter Gemeinde:

Bellmund

Ipsach

Mörigen

Nidau

Port

Sutz-Lattrigen


Heiniger Peter (Präsident)

Kradolfer Barbara

Tschannen Simon

Egger Tobias

Schenkel Pierre-André

Dubler Marcel

Die nächsten Sitzungen:

  • Mittwoch, 30. Oktober 2024, 18.00 Uhr
  • Mittwoch, 27. November 2024, 18.00 Uhr
  • Freitag, 24. Januar 2025, 17.30 Uhr (mit Jahres-Schlussessen)

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