Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern. Die Kommissionsmitglieder müssen in der Regel Mitglieder der Exekutive der Verbandsgemeinden sein, die sie vertreten. Jede Verbandsgemeinde stellt ein Kommissionsmitglied. Kommissionsmitglieder dürfen unter Vobehalt von Art. 9 Abs. 1 Bst. a) und b) nicht zugleich Abgeordnete sein. Die Kommissionsmitglieder nehmen an der Abgeordnetenversammlung teil, sie haben jedoch kein Stimmrecht.
Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Die Kommissionsmitglieder sind wieder wählbar.
Die Kommission bestimmt aus ihrer Mitte die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.
Die Kommission kann eine technische Beraterin oder einen technischen Berater wählen. Diese oder dieser muss nicht stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sein, darf aber nicht Mitglied der Kommission sein.
Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Kommission nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens vier Kommissionsmitgliedern ein.
Zu den Kommissionssitzungen ist mindestens eine Woche zum Voraus schriftlich einzuladen , unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte.
Vertreter Gemeinde: Bellmund Ipsach Mörigen Nidau Port Sutz-Lattrigen | Heiniger Peter (Präsident) Kradolfer Barbara Tschannen Simon
Egger Tobias Schenkel Pierre-André Dubler Marcel |
Die nächsten Sitzungen:
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