Der Verband plant, baut, betreibt, unterhält und erneuert das Basisabwasserleitungssystem (Sammelleitungen und Sonderbauwerke) zum Anschluss der Gemeindekanalisationen an die Abwasserreinigungsanlage der Region Biel (ARA Region Biel AG) nach Massgabe der generellen Entwässerungsplanung (GEP) des VKA.
Er informiert die ARA Region Biel AG über die Projektierung und die Inbetriebnahme von neuen Sonderbauwerken (insbesondere Regenbecken, Drosselinstallationen, Düker, Pumpwerke), die einen Einfluss auf den Abwassereinlauf zur Kläranlage haben.
Er übernimmt die Wasserbaupflicht gemäss Art. 6, 7 und 1O WBG für den Kürzegraben zwischen dem Einlaufbauwerk und dem Hafenbecken.
Er erteilt die Gewässerschutzbewilligung (Art. 25 Abs. 1, 26 und 27 Abs. 3 KGV), insoweit eine Hausanschlussleitung direkt an das Abwassersystem des Verbandes angeschlossen werden soll. Er erlässt ein Abwasserentsorgungsreglement. Für alle anderen Fälle ist die Standortgemeinde zuständig.
Der Verband kann nach Massgabe von Leistungsverträgen, die er mit einzelnen Verbandsgemeinden abschliesst, weitere Aufgaben übernehmen, die mit der Abwasserableitung und -reinigung direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, insbesondere das Bewilligungswesen, Baukontrollen und Abnahmen sowie den Unterhalt und Betrieb kommunaler Kanalisationsnetzen.
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