Der Verband kann nach Massgabe von Leistungsverträgen, die er mit einzelnen Verbandsgemeinden abschliesst, weitere Aufgaben übernehmen, die mit der Abwasserableitung und -reinigung direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, insbesondere das Bewilligungswesen, Baukontrollen und Abnahmen sowie den Unterhalt und Betrieb kommunaler Kanalisationsnetzen.
Einzelne Anschlüsse aus anderen Gemeinden sind durch vertragliche Regelung zwischen dem Verband und der Gemeinde der abwassererzeugenden Liegenschaften möglich.
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