Die Anlagen des VKA basieren ursprünglich auf der generellen Studie der EAWAG (Wasserforschungsinstitut des ETH Bereiches) und dem Büro Schmid, Nidau aus dem Jahr 1956. Diese Studie wurde im Auftrag des Tiefbauamtes Biel durchgeführt, mit dem Ziel den definitiven Standort und das mögliche Einzugsgebiet der zukünftigen Kläranlage Biel zu bestimmen.
In dieser Studie wurden die Gemeinden Sutz-Lattrigen, Ipsach, Bellmund, Port und Nidau behandelt. Erst in einer Zusatzstudie aus dem Jahr 1962 wurde der Anschluss der Gemeinde Mörigen studiert. Diese sollte zusammen mit Gerolfingen angeschlossen werden. Weil die Leitung vom Hafen Mörigen nach Gerolfingen in einem Naturschutzgebiet liegen würde und relativ weit weg vom Siedlungsgebiet wäre (lange Anschlussleitungen), wurde der Anschluss Gerolfingen nicht realisiert.
Damals war ein Hauptsammelkanal Port-Kürzegraben, ein Kanal entlang der Hubstrasse und ein Pumpwerk beim Wehr Port vorgesehen.
Der Hauptsammelkanal Port-Kürzegraben wurde realisiert und entlang der Kantonsstrasse bis nach Mörigen (Höhe Restaurant Seeblick) verlängert.
Der Kanal entlang der Hubstrasse wurde nicht realisiert, weil das damals geplante Baugebiet beidseits dieser Strasse ausgezont worden ist und Teile des Baugebietes von Bellmund zu dieser Leitung hätte gepumpt werden müssen. Politisch wurde nicht akzeptiert, dass das Abwasser aus Baugebieten weit über dem Niveau der ARA gepumpt werden muss.
An Stelle dieser Leitung wurde die Hangleitung Bellmund-Ipsach erstellt und die Leitung in der Lohngasse in das VKA-Kanalnetz aufgenommen.
Das Pumpwerk beim Wehr Port wurde nicht realisiert. Es wurde mit dem Pumpwerk Grasgarten Nidau, der Leitung entlang der Allmendstrasse und dem Düker unter dem Nidau-Büren-Kanal ersetzt.
Weitere, wichtige Projekte, die das Gesamtkonzept der VKA-Bauwerke betreffen:
- GKP der Gemeinden Sutz-Lattrigen, Ipsach, Bellmund, Port, Nidau vom Februar 1958
- Eingabeprojekt des VKA von 1965 mit RRB Kanton Bern vom 08.01.1966 und Bundesratsbeschluss vom 11.10.1966
- Eingabe des VKA von 1970 an das WEA Kanton Bern
- Gesamtüberarbeitung des VKA vom Oktober 1982
An den VKA-Verbandsleitungen, welche durch die Baugebiete der Verbandsgemeinden führen, können auch Liegenschaftsentwässerungen direkt angeschlossen werden. Diese direkten Privatanschlüsse müssen durch den VKA genehmigt und den Bestimmungen des Verbandes entsprechen. Die Anschlussarbeiten dürfen ausschliesslich nur durch die vom VKA bestimmte Unternehmung erstellt werden.
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