Das Fliessgewässer liegt auf den Gemeindegrenzen von Sutz-Lattrigen, Bellmund und Ipsach.
Der Kürzegraben muss das entlastete Abwasser vom Regenüberlaufbecken Bellmund (RÜB Nr. 53'425), vom Regenüberlaufbecken Sutz-Lattrigen (RÜB Nr. 25'422) und vom Regenrückhaltebecken Herdi (RRB Nr. 32'423) übernehmen. Die Kapazität des Kürzegrabens musste deshalb angepasst werden. Der VKA hat aus diesem Grund das Gewässer übernommen und ist diesbezüglich wasserbaupflichtig.
Damit die Spitzen der Zuflüsse zum Kürzegraben gedrosselt werden können und der Kürzegraben bei grossen Niederschlägen nicht überläuft, hat der VKA im Gebiet Allmeli ein Rückhaltebecken bzw. Ausgleichbecken erstellt. Damit sind die entsprechenden Zuflüsse gedrosselt.
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